Denken wir uns nun das
Verzeichnis der Statuten für dieses Schießen & es sei
in ihm von jenen Grenzfällen gar nicht die Rede.
(Das wäre etwa ähnlich, wie wenn einer bei den
Berechnungen von Längenausmaßen nur nach den
Regeln der
Kardinalarithmetik
verführe.) Kann man nun sagen das Regelverzeichnis
sei wesentlich unvollständig? Denn
wenn ein Schuß auf die Grenze zwischen Schwarz & Weiß
trifft wird sich doch der Richter irgendwie entscheiden
müssen: er wird dann entweder sagen
können, dieser Schuß gilt nicht, oder er wird ihn zum
Schwarzen rechnen,
etc. || u.s.w.¤ Wenn er das
gegebene Schema anwenden will so wird er es
irgendwie anwenden müssen. Ich
meine: Er wird
sie || die Regeln
nur entweder anwenden können wie sie sind, oder andere.
Man könnte es auch so sagen: Diese
Regeln sind eigentlich für ein anderes Spiel gemacht
nämlich für eines
bei dem es || wo es || in dem
es wirklich nur die zwei Möglichkeiten gibt ganz innerhalb
& ganz außerhalb
dem Kreis || des
Kreises zu treffen. Wende ich die gleichen Regeln also
auf das Scheiben
schießen an so muß ich seine
Möglichkeiten auf andere Art in die Multiplizität
dieser || der Regeln
projizieren.