Die Beschreibung einer neuen etwa
übersichtlicheren Notation (denn auf die
Übersichtlichkeit kommt es uns an) ist dann von der gleichen
Art wie die Beschreibung einer jener Sprachen die die Kinder
erfinden oder von einander lernen worin
etwa || z.B.
¤ jeder Vokal der gewöhnlichen
Sprache || Wörter verdoppelt & zwischen die
Teile der Verdoppelung ein b gestellt wird. Hier sind
wir ganz nah an's Spiel herangekommen. So eine
Beschreibung oder ein Regelverzeichnis kann man als Definiens des
Namens der Sprache oder des Spiels auffassen. Denken
wir auch an die Beschreibung
etwa des Zeichnens, Konstruierens,
irgend einer Figur etwa eines Sternes (welches auch in Spielen
eine Rolle spielt). Sie lautet etwa so:
„Man zieht eine Gerade von
A nach
B etc., etc.” || einem Punkt A nach einem Punkt B, etc.
etc.”. Diese
Beschreibung könnte ich offenbar
auch || einfach durch eine Vorlage
d.h. Zeichnung ersetzen.
Das was hier irrezuführen scheint ist ein Doppelsinn des
Wortes „Beschreibung” wenn man einmal von der
Beschreibung eines wirklichen Hauses oder Baumes
etc. spricht,
einandermal || einmal von der Beschreibung einer
Gestalt, Konstruktion etc., einer Notation,
eines Spiels. Worunter aber eben nicht ein Satz gemeint ist
der sagt daß ein solches Spiel irgendwo wirklich gespielt
oder eine solche Notation wirklich verwendet wird;
vielmehr steht die Beschreibung statt der hier gebrauchten
Wörter „ein solches Spiel”
& „eine solche Notation”
.
Die Beschreibung einer Notation fängt
man
charakteristischer Weise || charakteristisch oft mit den Worten an:
„Wir
können auch so schreiben: …”. Man könnte fragen:
„was ist das für eine Mitteilung ‚wir
können …’”
etc.. Man schreibt auch etwa:
„übersichtlicher wird unsere Darstellung wenn
wir statt … schreiben …
& die Regeln geben …”; & hier
kommen die
Regeln in einem Satz vor || stehen die Regeln in einem
Satz.
22.
Welcher Art sind die
S
ätze
eines
Kochbuchs || die in einem Kochbuch
stehen: „Man nehme 1 kg Mehl
etc.”? (Hier kann man
allerdings auch von falschen
Anweisungen reden; wenn etwa
die Vorschrift zum Braten des Fleisches so wäre daß
ihre Befolgung das Verkohlen des Fleisches
zur Folge
hätte)