Kann man den Begriff des
„Satzes” festlegen? oder die allgemeine
Form des Gesetzes? – Warum nicht! Wie
man ja auch den Begriff Zahl festlegen könnte, etwa durch das
Zeichen „[0, ξ, ξ + 1]”.
Es steht mir ja frei nur das Zahl zu nennen &
so steht es mir auch frei
eine analoge Vorschrift zur Bildung von Sätzen oder Gesetzen
zu geben & das Wort „Satz” oder
„Gesetz” als ein
Äquivalent dieser Vorschrift zu
gebrauchen. Wehrt man sich dagegen & sagt es sei
doch klar daß damit nur gewisse Gesetze von andern abgegrenzt
worden seien, so
sage || antworte ich:
Ja, Du kannst freilich nicht eine Grenze ziehen, wenn Du von
vornherein entschlossen bist keine anzuerkennen! – Sollen die „Sätze” den unendlichen
logischen Raum erfüllen, so kann von keiner allgemeinen Satzform
die Rede sein. Es frägt sich dann
natürlich: Wie gebrauchst Du nun das Wort
„Satz”? im Gegensatz wozu? –
Etwa im Gegensatz zu „Wort”,
„Satzteil”, „Buchtitel”,
„Erzählung”
¤
etc..