Aber ist dann die Vergangenheitsform der Frage gerechtfertigt? Doch; denn ich setze eine Änderung der Gesinnung einem Gleichbleiben entgegen. Ich will wirklich nicht nur wissen was er jetzt meint sondern auch was er gemeint hat. – Man könnte etwa fragen “Was meinst Du? & hast Du Deine Gesinnung geändert?” Wenn auf diese Frage Nein zur Antwort kommt,
dann hat er, was die Erklärung angibt, auch früher gemeint.
     Ich will sagen: Die Kriterien für das Geschehen in der Vergangenheit sind hier andere, als etwa für das Auftauchen eines Bildes.