Wenn
ich gefragt würde “kannst Du das Alphabet
hersagen”, so würde ich antworten: ja. – “Bist Du sicher” –
“Ja”. Wenn ich nun aber im Hersagen
steckenbliebe und nicht weiter wüßte, so
könnte ich nicht sagen: “als ich sagte, ich
kann es hersagen, da konnte ich es, nur
jetzt geht es nicht.” –
Und nun || Nun
gibt es aber doch einen Fall, in welchem ich sagen würde
“ja, als ich sagte, ich könne es hersagen, da konnte
ich es”, und zwar dann, wenn ich es mir damals “im
Geiste” hergesagt hätte. Ich
würde dies auch als Beweis angeben. Das
heißt aber, daß
das Hersagen im Geiste die Fähigkeit zum wirklichen Hersagen
– so wie wir hier das Wort Fähigkeit verstehen –
enthält. (Es kann nicht sein,
daß dieses Hersagen im Geiste nur ein
Symptom der Fähigkeit des wirklichen
Hersagens ist, denn sonst wäre die Annahme dieser Fähigkeit
wieder nur eine Hypothese.) Anderseits erstreckt sich
die Fähigkeit, die mit dem Hersagen im Geiste bewiesen ist,
nicht auf das tatsächliche Hervorbringen der Laute beim
wirklichen Aussprechen. D.h. wenn mir
dabei die Zunge oder der Atem versagen würde, könnte ich
nicht sagen, auch das hätte ich damals gekonnt.
Das heißt, – glaube ich – ich
habe doch nur die Fähigkeit
dazu || zu
dem bewiesen, was ich tatsächlich getan habe.
Etwas tun
können hat ja eben
jenen schattenhaften Charakter, das
heißt, es erscheint
wie || als
ein Schatten des
wirklichen || tatsächlichen Tuns,
gerade wie der Sinn des Satzes
als Schatten seiner
Verifikation || als Schatten einer Tatsache
erscheint
; oder das
Verständnis des Befehles als Schatten seiner
Ausführung. Der Befehl “wirft, gleichsam,
seinen Schatten schon voraus”, oder, im Befehl wirft die
Tat ihren Schatten voraus. – Die
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Schatten aber,
was
immer er sein mag, ist, was er ist, und nicht das
Ereignis. Er ist in sich selbst abgeschlossen und weist
nicht weiter als er selbst reicht.