Es schien zuerst, als sollten
diese
Über
legungen zeigen,
daß, ‘was ein logischer Zwang zu
sein scheint, in Wirklichkeit nur ein psychologischer
ist’ – und da fragte es sich doch: kenne ich
also beide Arten des Zwanges?! –
Denke Dir, es würde der Ausdruck gebraucht:
“Das Gesetz
§ .... bestraft den
Mörder mit dem Tode.” Das könnte
doch nur heißen, dieses Gesetz laute:
u.s.w. || so &
so.¤ Jene Form des Ausdrucks aber könnte sich
uns aufdrängen, weil das Gesetz Mittel ist, wenn der
Schuldige der Bestrafung zugeführt wird. –
Nun reden wir von ‘Unerbittlichkeit’ bei
denen, die jemand bestrafen. Da könnte es uns
einfallen, zu sagen
: das Gesetz ist
unerbittlicher als alle Menschen, denn sie können den
Schuldigen laufen lassen, das Gesetz richtet ihn
hin. || : || “das Gesetz ist
unerbittlich: || – die Menschen können den
Schuldigen
– 183
–
laufen lassen, das
Gesetz richtet ihn
hin.”
(Ja auch: “das Gesetz richtet ihn
immer hin”.) – Wozu ist so
eine Ausdrucksform zu gebrauchen? – Zunächst
sagt dieser Satz ja nur, im Gesetz stehe das und das, und die
Menschen richten sich manchmal nicht danach. Dann aber
zeigt er doch das Bild des
einen || einen unerbittlichen – und
vieler laxer Richter. Er dient darum als Ausdruck des
Respekts vor dem Gesetz. Endlich aber kann man die
Ausdrucksform auch so gebrauchen, daß man ein
Gesetz ‘unerbittlich’ nennt, wenn es eine
Möglichkeit der Begnadigung nicht vorsieht, und im
entgegen
gesetzten Fall etwa
‘einsichtig’.
Bemerkung: “.... die Wellen der
Sprache ...”
Siehe Bemerkungen gegen das Ende,
Bd. XIII1
Wir reden nun von der ‘Unerbittlichkeit’
der Logik; und denken uns die logischen Gesetze unerbittlich,
unerbittlicher noch, als die Naturgesetze. Wir
machen nun darauf aufmerksam, wie das Wort
“unerbittlich” auf mehrerlei Weise angewendet
wird. Es entsprechen unsern logischen Gesetzen
sehr allgemeine Tatsachen der täglichen Erfahrung.
Es sind die, die es uns möglich machen, jene Gesetze immer
wieder auf einfache Weise (mit Tinte auf
Papier z.B.) zu
demonstrieren. Sie sind
zu vergleichen mit jenen Tatsachen, welche die Messung mit dem
Metermaß leicht ausführbar und
nützlich machen. Das legt den Gebrauch gerade
dieser Schlußgesetze nahe, und nun sind
wir unerbittlich in der Anwendung dieser
Gesetze. Weil wir
‘
messen’; und es gehört
zum Messen, daß Alle das gleiche
Maß haben.
Außerdem aber kann man unerbittliche,
d.h.
, eindeutige, von
nichteindeutigen Schlußregeln unterscheiden,
ich meine von solchen, die uns eine Alternative
freistellen.