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Es ist z.B. ganz gewöhnlich auf die Wahrheit einer
Vorhersage zu
wetten.
Wetten wir nun auf die Behauptung “Wenn p eintrifft,
so wird q eintreffen”, so wird man zwar auch sagen
“Wenn du Recht hast, zahle ich dir … , wenn
nicht … ”; aber beim Nicht–eintreffen von
p wird die Wette nicht gelten.
Es handelt sich doch hier u
[j|m] zwei verschiedene Arten der
Verwendung der Verneinung eines Sa
[z|t]zes.
Und so, wie “nicht nicht p” nicht p ist,
wenn die Verdopplung der Verneinung eine
[v|V]erstärkung der
Verneinung bedeutet, so ist auch “p V nicht p”, wie
wir die Vereneinung gebrauchen, nicht
unbedingt eine Tautologie.
In dem obigen Fall sollte die Behauptung, der Bedingungssatz sei
wahr oder aber falsch, eigentlich das
[U|u]nbedingte
[e|E]intreffen des Ereignisses behaupten. // In dem obigen Falle sollte die Behauptung, jener
Bedingungssatz sei wahr, oder falsch, der Behauptung gleich
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kommen, p werde
eintreffen. //
Denn jene Behauptung ist ja, der Bedingungssatz werde nicht
unentschieden bleiben.