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Das, was
Skolem || man
den rekursiven Beweis von A nennt, kann man so schreiben:
a + (b + 1) =
(a + b) + 1
a + (b + (c + 1)) =
a + ((b + c) + 1) =
(a + (b + c)) + 1 B
(a + b) + (c + 1) =
((a + b) + c) + 1
In diesem Beweis kommt offenbar der bewiesene Satz gar nicht vor. –
Man müßte nur eine allgemeine Bestimmung
machen || treffen, die den
Übergang zu ihm erlaubt.
Diese Bestimmung könnte man so ausdrücken:
u f(1) =
g(1) D
v f(c + 1) =
F(f(c))
f(c) =
g(c)
w g(c + 1) =
F(g(c))
Wenn 3 Gleichungen von der Form u, v, w bewiesen sind, so sagen wir,
es sei “die Gleichung D für alle Kardinalzahlen
bewiesen”.
Das ist eine Erklärung dieser Ausdrucksform durch die erste.
Sie zeigt, daß wir das Wort
“beweisen” im zweiten Fall anders gebrauchen als im
ersten.
Es ist jedenfalls irreführend zu sagen, wir hätten die Gleichung D
oder A bewiesen, und vielleicht besser zu sagen, wir hätten ihre
Allgemeingültigkeit bewiesen, obwohl das wieder in anderer Hinsicht
irreführend ist.
Hat nun der Beweis B eine Frage beantwortet, eine Behauptung als
wahr erwiesen?
Ja, welches ist denn der Beweis B:
Ist || ist es die Gruppe der 3
Gleichungen von der Form u, v, w, oder die
Klasse der
Beweise dieser Gleichungen?
Diese Gleichungen
behaupten ja etwas (und beweisen nichts
in dem Sinne, in dem
sie bewiesen werden).
Die Beweise von u, v, w aber beantworten die Frage, ob diese 3
Gleichungen stimmen, und erweisen die Behauptung als wahr,
daß sie stimmen.
Ich kann nun erklären: die Frage, ob A für alle Kardinalzahlen
gilt, solle bedeuten: “gelten für die Funktionen
f(x) =
a + (b + x), g(x) =
(a + b) + x
Gleichungen u, v und
w?”
Und dann ist diese Frage durch den rekursiven Beweis von A
beantwortet, wenn
hierunter die Beweise von u, v, w
verstan
den
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werden (bezw. die Festsetzung von
u und die Beweise von v und w mittels u).
Ich kann also sagen, daß der rekursive Beweis
ausrechnet, daß die Gleichung A einer gewissen
Bedingung genügt; aber es ist nicht eine Bedingung der Art, wie sie etwa die
Gleichung (a + b)² = a² + 2ab
+ b² erfüllen muß, um
“richtig” genannt zu werden.
Nenne ich A “richtig”, weil sich Gleichungen von
der Form u, v, w dafür beweisen lassen, so verwende ich jetzt das Wort
“richtig” anders, als im Falle der Gleichungen u, v,
w, oder (a + b)² = a² + 2ab
+ b².